Burgenland Bonusticket bis April verlängert
€ 75,00 Bonus für Ihren Urlaub im Burgenland
Die Landesregierung Burgenland unterstützt Urlaub im Burgenland mit dem Winter-Bonusticket. Hier handelt es sich um einen Nächtigungsbonus von € 75,00. Jeder Österreicher kann diesen bei einem Urlaub im Burgenland einlösen, vorausgesetzt der Aufenthalt dauert mindestens 3 Nächte in Folge. Das Ticket gilt einmalig pro Person (Vollzahler) ausschließlich im Aktionszeitraum von 02. November 2020 bis 05. April 2021.
Die Aktion ist nicht mit anderen Nächtigungsaktionen einlösbar. Erstattung des Restwertes ist nicht möglich, falls die Summe der Nächtigungskosten € 75,00 unterschreitet.
Wo kann ich das Winter-Bonusticket einlösen?
Das Bonusticket ist bei allen teilnehmenden burgenländischen Nächtigungsbetrieben einlösbar. Den Betrieben ist die Teilnahme selbst überlassen. Bitte klären Sie vor der Buchung mit dem jeweiligen Betrieb ab, ob er Teil der Aktion ist.
Wer hat Anspruch auf das Winter-Bonusticket?
Das Bonusticket kann jeder EU Bürger mit gemeldetem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich einlösen. Zugewiesene Kurgäste haben keinen Anspruch. Auch alle Bürger, die das Burgenland Bonusticket in Anspruch genommen haben, können das Winter-Bonusticket einlösen, da es zwei verschiedenen Förderaktionen des Landes Burgenland sind.
Wann ist der letzte Anreisetag, um das Winter-Bonusticket nutzen zu können?
Da ein Aufenthalt von mindestens 3 Tagen in Folge gefordert wird, damit das Ticket im Aktionszeitraum gültig ist, ergibt sich als letzten möglichen Anreisetag der 2. April 2021.
Stornoschutz & Reiseabbruchversicherung
Neben dem Winter-Bonusticket stellt die Burgenland Tourismus GmbH in Kooperation mit „Allianz Travel“ eine kostenlose Storno- und Reiseabbruchversicherung zu Verfügung. Die Versicherung können alle Gäste im Burgenland während der Wintersaison im Gültigkeitszeitraum von 14. Oktober 2020 bis 30. April 2021 automatisch und kostenlos in Anspruch nehmen.
Was wird von der Versicherung gedeckt?
Im Falle einer unerwarteten Erkrankung an Covid-19 tritt der Versicherungsschutz in Kraft. Gültig ist er auch, wenn die versicherte Person unerwartet in Quarantäne muss und den Bescheid der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorlegen kann.
Was wird von der Versicherung nicht gedeckt?
Die Versicherung tritt nicht in Kraft, wenn behördliche Maßnahmen, wie ein Lockdown oder die Quarantäne einer ganzen Region verordnet werden. Wenn eine Reisewarnung vom Heimatstaat der versicherten Person für das Burgenland ausgesprochen wird, ist die Versicherung automatisch ungültig. Das gleiche gilt für selbst auferlegte Quarantäne oder Selbstisolation.
Was muss ich im Ernstfall vorlegen?
Im Falle einer Covid-19-Erkrankung müssen folgende Dinge direkt bei „Allianz Travel“ vorgelegt werden:
- Bestätigung der Buchung
- Stornorechnung der Unterkunft
- Aktueller positiver Covid-19 Test oder Quarantänebescheid
Wir wünschen viel Vorfreude auf das Blaufränkischland und freuen uns auf Ihren Besuch!
Foto © Thanos Pal auf unsplash.com